Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fa. Notaflex.

1. Allgemeines

Verträge über Lieferungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen und den Bestimmungen der jeweils gültigen Fachhandelspreisliste zustande. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei den wir haben Ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Notaflex in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Besteller.

2. Angebote und Bestellung

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anders ergibt. Unsere Angebote und Auftragsbestätigung erfolgen stets vorbehaltlich der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages zustande.

3. Lieferzeiten und Lieferungen

a. Dem Besteller zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen die Notaflex hergeleitet werden können.
b. Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der Notaflex ausdrücklich vorbehalten.
c. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die von der Notaflex nicht zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
d. Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von der Notaflex vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese die Notaflex oder beim Hersteller eintreten, insbesondere Höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materiallieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges aufgetreten sind. Sollte die Notaflex mit einer Lieferung von mehr als vier Woche in Verzug geraten, kann der Besteller nach einer schriftlich gesetzten Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten.

4. Zahlung und Preise

a. Die Preise verstehen sich ab Pfronten. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten , Umwelt- und Abwicklungspauschale werden dem Besteller entsprechend der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
b. Die Notaflex behält sich das Recht vor, Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen –insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkurschwankungen – eintreten. Auf Verlangen des Bestellers wird die Notaflex die Änderungen nachweisen.
c. Zahlungen sind per Vorkasse, Rechnung oder Lastschrifteinzug (innerhalb 14 Tagen) fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Notaflex ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schaden bleibt unberührt.
d. Bei Überschreiten des jeweils aktuell festgelegten Kreditlimits behält sich die Notaflex vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern.

5. Versand und Verpackung

Der Versand erfolgt in der Regel ab 88145 Hergatz, OT Maria-Thann. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anders ergibt, ist „Lieferung ab Werk„ vereinbart. Die Kosten und die Gefahr des Transportes sowie die Verladekosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder anderen Personen auf den Kunden über. Dies gilt auch für Rücksendungen, siehe Ziffer 8. Soweit nichts anders vereinbart ist, schließen wir zu Gunsten und für Rechnung des Bestellers eine Transportversicherung ab. Für die Einhaltung etwaiger Ausschlussfristen zum Beispiel nach den allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen (ADSp) ist der Besteller verantwortlich. Die Verpackung der Ware erfolgt durch den Hersteller. Die Entsorgung der Verpackung unserer Waren wird nach der gesetzlichen Verpackungsordnung vom 01.01.2009 über das duale System geregelt. 

6. Eigentumsvorbehalt

a. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehen. Der Besteller tritt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der von uns gelieferten Produkte ab. Solange der Besteller seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, ist er berechtigt, diese Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Der Besteller ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln; insbesondere besteht die Verpflichtung, diese auf Kosten des Bestellers gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.
b. Wenn der Wert der gestellten Sicherheiten 20% unserer Forderungen übersteigt, sind wir verpflichtet, insoweit Sicherheiten freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. Kommt der Besteller seinen Abnahmeverpflichtungen nicht nach, ist die Notaflex berechtigt, von dieser Summe 30% als Schadensersatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Besteller übernimmt auf seine Kosten eine etwa notwendige Entsorgung der gelieferten Waren und Verpackungen.
c. Die der Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltswaren durch den Besteller wird für uns vorgenommen. Erfolgt die Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit anderen nicht uns gehörenden Waren, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu dem der anderen Materialien. Hat der Besteller auf von uns gelieferten und noch in unserem Eigentum stehenden Datenträgern Daten aufgenommen, so bleibt unser Eigentum davon unberührt. Die Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Die oben vereinbarte Vorausabtretung gilt in den Fällen nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren weiter veräußert wird.

7. Gefahrenübergang Gewährleistung und Haftung

Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Mangelhaftigkeit zu untersuchen und erkennbare Mängel schriftlich geltend zu machen. Unterbleibt die Rüge innerhalb von sechs Tagen, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Die Notaflex gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben sind und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung der Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von der Notaflex schriftlich bestätigt wurden. Die Notaflex übernimmt keine Gewähr dafür, dass Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von Ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: Betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannung, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und /oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Anlieferung. Diese Frist ist Verjährungsfrist und gilt auch für Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt die Notaflex etwaige weitergehende Garantie- oder Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Besteller weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Ist ein Gewährleistungsfall gegeben, ist der Besteller verpflichtet, vor Inanspruchnahme der Notaflex die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Lieferanten der Notaflex ernsthaft außergerichtlich zu versuchen. Zu diesem Zweck wird die Notaflex dem Besteller auf Verlangen die eigenen Gewährleistungsansprüche gegen Lieferanten abtreten und die vom Besteller gewünschten Unterlagen zur Verfügung stellen, soweit diese zur Durchsetzung der Ansprüche erforderlich sind. Wenn und soweit der Besteller hiernach nicht befriedigt ist, ist die Notaflex nach Ihrer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.
Sind wir zur Nachbesserung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht In der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Dem Besteller wird hierbei der Wert gutgeschrieben, der sich nach der sog. Zeitwertberechnungsmethode (ursprünglicher Bruttokaufpreis x [(durchschnittlicher Nutzungsdauer - gewichteter effektiver Nutzungen des Bestellers) durchschnittlicher Nutzungsdauer] ergibt. Stellt sich nach Annahme eines Gegenstandes Im Rahmen einer Gewährleistung das Nichtvorliegen eines Mangels heraus, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Aufwands-/Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen, uns einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten, nachzuweisen. Weltergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Diese Haftungsfreisetzung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben. Sie gilt auch nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
Unsere Ersatzpflicht ist auf den vorhersehbaren Schaden, für Sachschäden auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflicht-Versicherung beschränkt. Personenschäden sind unbegrenzt.

Haftung

Die Notaflex haftet in voller Höhe bei Vorsatz und grob fahrlässiger Schadensverursachung sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für Personenschäden. Die Notaflex haftet dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). In sonstigen Fällen haftet die Notaflex dem Grunde nach auch für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen.

Höhere Gewalt / Leistungshindernisse

Eine Haftung der Parteien bei Vorliegen höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignissen oder sonstigen, nicht von den Parteien zu vertretenden Vorkommnissen (Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand im In- und Ausland), ist ausgeschlossen. Diejenige Partei, die sich auf einen solchen Umstand beruft, ist zu dessen Nachweis und unmittelbarer Mitteilung an den Vertragspartner verpflichtet. Bei diesen und sonstigen Leistungshindernissen, die die Notaflex nicht zu vertreten hat, ist die Notaflex berechtigt, die ihr obliegende Leistung für die Dauer des hindernden Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist aufzuschieben.

8. Rücksendungen

Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen. Rücksendungen haben an Notaflex, Hochgratstrasse 19, 88145 Hergatz, OT Maria-Thann, frei Haus zu erfolgen. Rücksendungen können, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nur dann von uns bearbeitet werden, wenn der Rücksendung ein Rücksendungsbegleitschein beiliegt, auf dem die Bestellnummer und die Rechnungsnummer angegeben sind. Dieser Rücksendungsbegleitschein ist jeder Lieferung mit Rechnung beigelegt. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung, auch die des zufälligen Untergangs, auf Gefahr des Bestellers. Bei Rücksendungen, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere aber nicht ausschließlich im Falle von Annahmeverweigerungen, werden wir eine Wiedereinlagerungspauschale berechnen.
Beruht die Beanstandung nur auf einem Bedienungsfehler oder mangelhafter Kenntnis anwendungstechnischer Zusammenhänge, sind wir berechtigt, für den Prüfungsaufwand eine Kostenpauschale von mindestens Euro 50,--zuzüglich weiteren Aufwendungen zu verlangen. Für Einsendungen nach Ablauf der Garantie berechnen wir dem Einlieferer eine Bearbeitungsgebühr von mindestens Euro 50,--. Das gilt auch dann, wenn der Artikel irreparabel ist oder nicht von uns bezogen wurde.

9. Urheberrechte

Die Firmennamen, Produktnamen und Logos in unserer Preisliste dürfen von Dritten nicht ohne Zustimmung der jeweiligen Firmen benutzt werden. Es handelt sich um gesetzlich oder vertraglich geschützte Namen oder Bezeichnungen, auch wenn sie im Einzelfall nicht als solche gekennzeichnet sind. Unsere Preisliste und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung von Wort und Bild dieser Preisliste, insbesondere Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und Speicherungen in elektronischen Systemen sind ohne schriftliche Zustimmung der Notaflex unzulässig. Alle Angaben in dieser Preisliste sind unverbindlich, die technischen Daten entsprechen Herstellerdaten. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Die Notaflex gibt keine Gewähr und haftet nicht bei unzutreffenden Informationen oder fehlerhaften bzw. unterbliebenen Eintragungen. Alle Preise dieser Liste verstehen sich incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausschließlich Verpackung, Versicherung und Versandkosten, sofern im Artikeltext keine anderslautenden Angaben gemacht sind. Vorherige Preislisten verlieren bei Erscheinen dieser Liste ihre Gültigkeit.

10. Export

Von uns gelieferten Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, bei aus den USA Importierten Produkten, den Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig nach den deutschen Bestimmungen beim Bundesausführamt, 65760 Eschborn/Taunus nach den US-Bestimmungen beim US-Departement of Commerce, Office of Export Administration, Washington, DC 20320 erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden, in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit oder ohne Kenntnis von uns, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen uns gegenüber.

11. Verschiedenes

Wird eine der getroffenen Vereinbarungen ungültig, bleibt hiervon die Gültigkeit des übrigen Vertrages unberührt. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und Gerichtsstand ist 88145 Hergatz. Auf alle für das Vertragsverhältnis begründeten Rechtsverhältnisse findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 88145 Hergatz. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist gegenüber Vollkaufleuten 88145 Hergatz, wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an seinem Sitz zu verklagen. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN Kaufrechtskonvention.

Fa. Notaflex, Hochgratstraße 19, 88145 Hergatz, OT Maria-Thann